Bei Notebooks besteht eine relevante Gefahr, dass sie zu Hause oder unterwegs Schaden nehmen. Kurz nicht aufgepasst, schon liegt der Laptop auf dem Boden und ist nicht mehr funktionsfähig. Die Garantie greift in einem solchen Fall nicht, vor dem finanziellen Schaden schützt nur eine Notebookversicherung.
Gegen welche Risiken diese Policen versichern
Grundsätzlich übernehmen die Versicherer Schäden, die durch das Herunterfallen oder sonstige Ungeschicklichkeiten entstehen. Voraussetzung ist, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Zudem können Besitzer einen Vertrag mit Diebstahlschutz vereinbaren. Teilweise beinhalten die Angebote diese Leistung, teilweise ist sie optional buchbar.
Vertragsabschluss abwägen
Zuerst sollten sich Verbraucher fragen, ob sie diese Versicherung benötigen. Dabei sollten sie bedenken, dass andere Versicherungen einen Teil der Schäden abdecken. Reisegepäckversicherungen zahlen zum Beispiel bei einem Diebstahl unterwegs, die Hausratversicherung bei einem Einbruch. Schäden durch Unachtsamkeit bezahlt aber nur eine Notebookversicherung. Insbesondere im ersten Jahr, in dem der Laptop noch einen hohen Wert ist, kann sich diese Police empfehlen. Dieser Tipp gilt vor allem für Nutzer, die das Gerät häufig auswärts verwenden.
Versicherung nicht beim Händler abschließen
Die meisten Laptop-Verkäufer bieten eine Versicherung an. Dieses Angebot sollten Käufer jedoch abschlagen, die Verträge sind in der Regel zu teuer. Sie sollten lieber unabhängig vom Notebook-Kauf (beispielsweise über www.combrella.net) nach einer günstigen Laptopversicherung suchen, was mit einem Online-Vergleichsportal wie Check24, Finance Dice oder Verivox rasch erledigt ist.