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Zessionskredit – Finanzierung durch Forderungsabtretung

Zessionskredit – Finanzierung durch Forderungsabtretung
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Zessionskredite sind eine besondere Form der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung, bei der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen als Sicherheit dienen. Solche Kredite werden dann genutzt, wenn ein Unternehmen Liquidität benötigt und keine anderweitigen Sicherheiten gestellt werden können.

Als Zession wird allgemein die vertragliche Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) bezeichnet. Rechtsgrundlage bildet § 398 BGB. Durch die Übertragung ändert sich weder der Inhalt der Forderung noch die Stellung des Schuldners. Die Zession ist nicht zwingend mit einer Kreditvergabe verbunden, oft ist das aber der Fall. Erfahren Sie mehr zum Thema Vertragsrecht bei RA Raab.

So funktioniert ein Zessionskredit

Beim Zessionskredit gewährt die Bank einen – meist kurzfristigen – Kredit und lässt sich dafür offene Forderungen gegenüber Kunden als Sicherheit übertragen. Kommt das Unternehmen als Kreditnehmer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die Bank fällige Ansprüche aus den übertragenen Forderungen geltend machen und sich dadurch „schadlos“ halten. Die Forderungsabtretung ist treuhänderisch, die Bank darf sich nur entsprechend im Zahlungsverzug befindlicher Beträge daraus „bedienen“. Eventuelle Überschüsse stehen dem Kreditnehmer zu. Dieser trägt auch das Risiko von Forderungsausfällen.

Wegen des Ausfallrisikos werden Zessionskredite üblicherweise nur bis maximal 70 bis 80 Prozent des Forderungswertes gewährt. Besondere Zessions-Formen sind die Mantel-Zession und die Global-Zession, bei denen es um die Abtretung ganzer Forderungsbestände geht.

Bild: Bigstockphoto.com / Dagmar Breu