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Vorlage: Kündigungsschreiben für Verträge mit Laufzeit

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Wenn Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit hat, kündigen Sie schriftlich zum gewünschten Vertragsende. Falls das nicht möglich ist, kündigen Sie hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin. Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den Sie den Vertrag zunächst abgeschlossen haben. Für das Vertragsende sind der Eingang Ihrer Kündigung beim Anbieter und die geltende Kündigungsfrist entscheidend.

Musterkündigung zum Kopieren

Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern. Prüfen Sie vor dem Versand, ob der Vertragspartner eine bestimmte Adresse oder Form für die Kündigung vorgibt.

Absender
[Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

An
[Name des Unternehmens]
[Anschrift des Unternehmens]

[Ort], [Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum [gewünschtes Vertragsende: TT.MM.JJJJ]. Sollte die Kündigung zu diesem Termin nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt.

Name: [Vor- und Nachname]
Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ und Ort]
Kundennummer: [Kundennummer]
Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und teilen Sie mir das Vertragsende in Textform mit.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Prüfen Sie Frist und Enddatum

Sehen Sie in den Vertragsunterlagen oder im Kundenkonto nach, wann die Mindestlaufzeit endet und bis wann Ihre Kündigung eingehen muss. Der gewünschte Beendigungstermin muss mit den Vertragsbedingungen vereinbar sein. Wenn Sie das genaue Datum nicht sicher bestimmen können, hilft der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt“. So scheitert die Kündigung nicht allein an einem falsch angegebenen Datum.

Die Kündigung muss grundsätzlich beim Vertragspartner eingehen. Sie am letzten Tag der Frist abzusenden, reicht nicht. Planen Sie deshalb genügend Zeit für den Versand ein und bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie den Versandnachweis auf.

Kündigungsfristen und Laufzeitregeln hängen von der Vertragsart und den Vertragsbedingungen ab. Bei bestimmten regelmäßigen Warenlieferungen und Dienstleistungen setzt das Bürgerliche Gesetzbuch Grenzen für Vertragsklauseln. Für Telekommunikationsverträge gelten eigene Vorgaben, darunter eine Höchstgrenze für die anfängliche Laufzeit und besondere Regeln nach einer stillschweigenden Verlängerung. Diese Regelungen gelten nicht pauschal für jeden Vertrag.

Wählen Sie einen nachweisbaren Versandweg

Bei wichtigen Fristen sollten Sie einen Versandweg wählen, mit dem Sie besser nachweisen können, dass Ihre Kündigung angekommen ist. Dafür kommen zum Beispiel ein Einwurfeinschreiben oder ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht infrage. Heben Sie jeweils den Beleg und eine Kopie des Kündigungsschreibens auf. Ein Versandnachweis beweist jedoch nicht automatisch, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist.

Viele Kündigungen lassen sich per E-Mail erklären. Speichern Sie die gesendete Nachricht mit Empfängeradresse, Versandzeitpunkt und vollständigem Inhalt. Eine Versandbestätigung allein beweist nicht unbedingt, dass die Kündigung angekommen ist. Wenn ein Online-Kündigungsbutton für den Vertrag vorgeschrieben ist, können Sie auch den dort angebotenen Kündigungsweg nutzen und die elektronische Bestätigung speichern.

Achten Sie auf besondere Formvorgaben

Bei vielen Verbraucherverträgen genügt eine Kündigung in Textform, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief ohne eigenhändige Unterschrift. Für manche Vertragsarten müssen Sie jedoch strengere Formvorgaben einhalten. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen und die Angaben des Anbieters, bevor Sie die Kündigung versenden.

Eine Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit beendet den Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Wenn Sie den Vertrag früher beenden möchten, brauchen Sie dafür gegebenenfalls einen besonderen Kündigungsgrund, zum Beispiel ein im Vertrag geregeltes Sonderkündigungsrecht. Das Muster allein begründet kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung.